Raumordnungsverfahren
Was ist ein Raumordnungsverfahren?
Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist ein Instrument der Landesplanung. In diesem Verfahren prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob ein konkretes Bauvorhaben – hier das neue ICE-Werk Nürnberg – raumverträglich ist. Für das neue ICE-Werk Nürnberg führt die Regierung von Mittelfranken das Verfahren.
Wichtig ist: Das Raumordnungsverfahren ist kein Genehmigungsverfahren, das mit einer Baugenehmigung abschließt. Es ist vielmehr eine Vorstufe davon, eine Art behördliches „Gutachten“. Die Basis bilden Gutachten aus der Umwelt- und Raumplanung sowie technische Planungen – beides auf einer weniger detaillierten Ebene.
Im ROV werden verschiedene Leitfragen gestellt und beantwortet: Wie wirkt sich das geplante Vorhaben auf Wirtschaft, Siedlung und Verkehr des jeweiligen Standortes aus? Wie sind die Auswirkungen auf Mensch, Tier, Umwelt und andere Bereiche? Diese Analysen werden für alle in Frage kommenden Standorte und Varianten durchgeführt.
Wann beginnt das Raumordnungsverfahren für das neue ICE-Werk?
Im Dezember 2020 hat die Deutsche Bahn die Unterlagen für die Festlegung des Untersuchungsraumes und -umfangs eingereicht. Aktuell erarbeitet die Bahn die Gutachten und Planungen und stellt die entsprechenden Antragsunterlagen für den offiziellen Start des Raumordnungsverfahrens zusammen. Dabei werden insgesamt sieben Standorte für das ICE-Werk untersucht: Burgfarrnbach, Allersberg-Pyrbaum, der Rangierbahnhof Nürnberg, Nürnberg-Altenfurt/Fischbach, Baiersdorf sowie die MUNA Feucht und ein Gebiet südlich der MUNA.
Das Raumordnungsverfahren zum neuen ICE-Werk in Nürnberg eröffnet die Regierung von Mittelfranken als Leiterin des Verfahrens nach Einreichung der Antragsunterlagen durch die DB. Aufgrund vertiefender Untersuchungen im Bereich der MUNA Feucht verschiebt sich die Einreichung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren voraussichtlich in den Herbst 2021. Das Verfahren wird in der Regel innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen.
Noch vor dem offiziellen Start des Raumordnungsverfahrens im Herbst 2021 werden die Zwischenergebnisse der Untersuchungen öffentlich vorgestellt. Voraussichtlich im April wird die DB in einem Bürgerdialog über den bis dahin erarbeiteten Planungsstand zu allen sieben Standorten informieren.
Das Verfahren dient dazu, möglichst bedarfsgerecht und nachhaltig zu planen. Sobald die Regierung von Mittelfranken das Raumordnungsverfahren offiziell startet, macht sie die Antragsunterlagen bekannt. Sie werden dann unter anderem auf der Internetseite der Regierung öffentlich einsehbar sein. Behörden, Kommunen und andere betroffene Vereinigungen, beispielsweise Naturschutzorganisationen, sowie die Öffentlichkeit können sich am ROV beteiligen und Einwendungen, Rückfragen sowie Hinweise einbringen.
Die einzureichenden Unterlagen für die verschiedenen Standorte und Varianten stellt die DB in entsprechenden Dialogen bereits im Vorfeld des Verfahrens interessierten Bürgerinnen und Bürgern vor und erörtert sie mit ihnen gemeinsam.
Im ROV für das neue ICE-Werk Nürnberg werden die verschiedenen Standortvarianten auf Basis verschiedener Kriterien objektiv dargestellt und bewertet. Der Regierung von Mittelfranken obliegt die Aufgabe, die Antragsunterlagen zu überprüfen und die Belange und Kriterien zu bewerten.
Ablauf des Raumordnungsverfahrens
Abschluss des Raumordnungsverfahrens
Mit Abschluss des Raumordnungsverfahrens beurteilt die Regierung von Mittelfranken die jeweilige Raumverträglichkeit der beantragten Varianten. Dies ist ein wichtiger Baustein der sogenannten Landesplanung. Die Beurteilung der Raumverträglichkeit kann positiv, positiv mit Maßgaben oder negativ ausfallen.
Wenn die Regierung von Mittelfranken die Raumverträglichkeit beurteilt hat, wird die Deutsche Bahn das neue ICE-Werk am ermittelten Vorzugsstandort detailliert planen. Nach Abschluss dieser Planungen wird die Deutsche Bahn als Vorhabenträgerin beim Eisenbahn-Bundesamt das sogenannte Planfeststellungverfahren einleiten.
Die Unterlagen zum Antrag auf Planfeststellung werden analog dem ROV öffentlich ausgelegt. Auch hier können Träger öffentlicher Belange sowie Privatpersonen formell Einwendungen, Rückfragen sowie Hinweise hervorbringen. Das Ergebnis eines positiven Planfeststellungsverfahren ist ein Planfeststellungsbeschluss. Erst dann kann der Bau beginnen.
Erklärvideo: Schritt für Schritt zum Schienenweg
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