Planung

Foto: DB AG/Oliver Lang

Das Planfeststellungsverfahren

Neue Strecken oder wesentliche Änderungen an vorhandenen Strecken dürfen nur gebaut werden, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende „Plan“ vorher „festgestellt“ wurde. Zweck der Planfeststellung ist es, alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen, ohne dass es noch weiterer öffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden bedarf. Der Planfeststellungsbeschluss entspricht demnach einer Baugenehmigung. Für das Planfeststellungsverfahren des Projekts in Darmstadt-Kranichstein ist der Zeitraum von 2023 bis 2025 vorgesehen. 

 

Erklärvideo: Schritt für Schritt zum neuen Schienenweg

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